Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Bedingungen, zu denen wir unsere Leistungen erbringen.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen GoodFlare IT, Inhaber Arne Heidrich, Huthain 1, 09437 Börnichen (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kundinnen und Kunden über Hosting-Leistungen (Gameserver, VPS und Container, Webhosting), Domains und DNS-Verwaltung, IT-Dienstleistungen und damit verbundene Leistungen.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Für einzelne Leistungen gelten ergänzend die besonderen Bestimmungen der §§ 8 bis 13 (Webhosting, Domains, DNS-Verwaltung). Die Nutzungsrichtlinien (goodflare.io/acceptable-use) sind Bestandteil jedes Vertrags. Soweit die Kundin oder der Kunde auf den Leistungen personenbezogene Daten verarbeitet, gilt zusätzlich der Auftragsverarbeitungsvertrag (goodflare.io/dpa, § 15).
Abweichende Bedingungen der Kundin oder des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
Die Darstellung der Leistungen im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar.
Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibt die Kundin oder der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail; diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme dar.
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Bestellung ausdrücklich annimmt oder die Leistung bereitstellt. Bei Domains kommt der Vertrag mit dem Anbieter auf diese Weise zustande; ob die Domain registriert werden kann, entscheidet die Registrierungsstelle (§ 9).
Die Bestellung läuft in diesen Schritten ab: Die Kundin oder der Kunde stellt die Leistung im Konfigurator zusammen und legt sie in den Warenkorb, meldet sich im Kundenbereich an oder legt ein Kundenkonto an, gibt auf der Bezahlseite die Rechnungsanschrift an (falls sie noch fehlt), wählt die Art der Verlängerung (automatisch oder im Voraus) und die Zahlungsart, setzt das Häkchen zu diesen AGB und zum Leistungsbeginn und klickt auf „Zahlungspflichtig bestellen“.
Bis zu diesem Klick lassen sich alle Angaben prüfen und berichtigen: Der Warenkorb zeigt jede Position mit Preis und Laufzeit; eine Position kann entfernt und im Konfigurator neu zusammengestellt werden. Auf der Bezahlseite stehen alle Positionen und der Gesamtbetrag noch einmal; die Rechnungsanschrift lässt sich dort mit „Ändern“ berichtigen, und über „Warenkorb“ geht es zurück zum Warenkorb.
Der Anbieter speichert den Vertragstext: die Bestellung mit ihren Positionen und Preisen, die Erklärungen beim Kauf mit Datum und Uhrzeit (Zustimmung zu diesen AGB, Verlangen des Leistungsbeginns) und die Fassung dieser AGB und der Widerrufsbelehrung, die bei der Bestellung galt. Die Kundin oder der Kunde kann die Bestellung und die Rechnungen jederzeit im Kundenbereich einsehen. Mit der Bestellbestätigung per E-Mail erhält sie oder er außerdem diese AGB und die Widerrufsbelehrung mit dem Muster-Widerrufsformular in dieser Fassung als PDF-Datei.
Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch. Die englische Fassung dieser Bedingungen ist eine Übersetzung; maßgeblich ist die deutsche Fassung. [Anwaltlich prüfen: Ob die deutsche Fassung auch gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern maßgeblich sein kann, die auf Englisch bestellen.] Der Anbieter hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.
§ 3 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Bestellvorgang: bei Gameservern das Spiel und die Ressourcen des Tarifs, bei VPS und Containern die Ausstattung des Servers, beim Webhosting die Leistungen des Tarifs und § 8, bei Domains die gewählte Domain mit den §§ 9 bis 11, bei der DNS-Verwaltung § 12.
Leistungen, die auf der Website als „geplant“ oder „im Aufbau“ bezeichnet sind, werden erst geschuldet, wenn sie bestellt werden können und bestellt sind.
Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte (Subunternehmer, Rechenzentrumsbetreiber, Domain-Registrare) erbringen zu lassen. Die Verantwortung gegenüber der Kundin oder dem Kunden bleibt davon unberührt.
Der Anbieter bemüht sich um einen möglichst unterbrechungsfreien Betrieb. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur zugesichert, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Geplante Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit vorher im Kundenbereich oder per E-Mail an.
§ 4 Preise, Abrechnung und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Shop angegebenen Preise. Für Domains gilt ergänzend § 10.
Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer berechnet und daher auch nicht ausgewiesen.
Die Abrechnung erfolgt im Voraus für die gewählte Laufzeit. Die Zahlung ist mit Rechnungsstellung fällig.
Verlängert sich der Vertrag, stellt der Anbieter die neue Laufzeit zu ihrem Beginn in Rechnung, zu dem Preis, zu dem die Leistung bestellt wurde, oder, wenn die Kundin oder der Kunde den Tarif oder die Zusatzpakete seitdem geändert hat, zu dem Preis, der bei der letzten Änderung für die folgenden Laufzeiten angezeigt wurde. Hat die Kundin oder der Kunde bei der Bestellung oder im Kundenbereich eine Zahlungsart für künftige Zahlungen hinterlegt, wird der Betrag von dieser eingezogen; die Zahlungsart lässt sich im Kundenbereich jederzeit ändern oder entfernen.
Wechselt die Kundin oder der Kunde während einer Laufzeit im Kundenbereich zu einem teureren Tarif oder bucht ein Zusatzpaket, berechnet der Anbieter den Unterschied anteilig für die restlichen Tage der laufenden Laufzeit; die Änderung gilt, sobald dieser Betrag bezahlt ist. Beträge unter 0,50 € werden nicht sofort berechnet, sondern mit späteren Änderungen derselben Laufzeit zusammengerechnet. Ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif gilt ab der nächsten Verlängerung; für die laufende Laufzeit wird nichts erstattet. Vor jeder Änderung zeigt der Kundenbereich den anteiligen Betrag und den Preis ab der nächsten Verlängerung.
[Anwaltlich prüfen: Die anteilige Berechnung von Tarifänderungen und Zusatzpaketen, das Zusammenrechnen kleiner Beträge und die Geltung des neuen Preises ab der nächsten Verlängerung (§§ 307, 309 Nr. 1 BGB).]
Ist bei einem Vertrag eine einmalige Einrichtung zu einem gesonderten Preis vereinbart (etwa bei einem individuellen Angebot), ist die Einrichtung eine eigene Leistung neben der laufenden Bereitstellung. Sie wird zu Beginn der Vertragsausführung vollständig erbracht, nämlich mit der Bereitstellung des eingerichteten Servers, und mit ihrem gesonderten Preis zusammen mit der ersten Laufzeit berechnet. Widerruft eine Verbraucherin oder ein Verbraucher den Vertrag, nachdem die Einrichtung auf ihr oder sein ausdrückliches Verlangen vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurde, umfasst der Wertersatz den vollen Preis der Einrichtung; die übrigen Leistungen werden zeitanteilig berechnet (§ 357a Abs. 2 BGB). Ist die Einrichtung beim Widerruf noch nicht vollständig erbracht, wird auch ihr Preis vollständig erstattet.
[Anwaltlich prüfen: Der Einbehalt des vollen Einrichtungspreises nach einem Widerruf (EuGH, Urteil vom 08.10.2020, C-641/19, Rn. 29) und die Angemessenheit seiner Höhe (§ 357a Abs. 2 Satz 3 BGB).]
Kann eine Rechnung nicht eingezogen werden, informiert der Anbieter die Kundin oder den Kunden per E-Mail und kündigt dabei an, dass die Leistung nach drei Tagen vorübergehend angehalten wird, wenn die Rechnung bis dahin offen ist. Gespeicherte Daten bleiben dabei erhalten; nach Zahlung wird die Leistung unverzüglich wieder freigegeben. Eine Domain wird dabei nicht gelöscht; für sie gilt § 11.
§ 5 Pflichten der Kundin oder des Kunden
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Besteht der Verdacht eines Missbrauchs, ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.
Für die Nutzung gelten die Nutzungsrichtlinien. Untersagt ist insbesondere, über die Leistungen rechtswidrige Inhalte zu verbreiten, in fremde Systeme einzugreifen, unverlangte Werbung zu versenden oder Dienste so zu betreiben, dass die Infrastruktur oder andere Kundinnen und Kunden beeinträchtigt werden.
Die Kundin oder der Kunde ist für die Inhalte und die Software verantwortlich, die sie oder er auf den Systemen speichert und betreibt, auch für Inhalte von eigenen Nutzern, Spielern und Unterbenutzern.
Die Kundin oder der Kunde hält die Kontaktdaten im Kundenbereich aktuell, damit Mitteilungen zum Vertrag, zur Sicherheit und zu Domains ankommen.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft über die bei Bestellung gewählte Laufzeit (ein, drei oder zwölf Monate). Er kann jederzeit bis zum letzten Tag der laufenden Laufzeit gekündigt werden und endet dann mit ihrem Ablauf. Wird er nicht gekündigt, verlängert er sich gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern jeweils um dieselbe Dauer.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt abweichend: Nach Ablauf der ersten Laufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter, gleich ob eine Laufzeit von einem, drei oder zwölf Monaten gewählt wurde. Er kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden; endet die laufende, bereits bezahlte Abrechnungsperiode früher, endet er mit ihr. Die Abrechnung erfolgt weiter im Voraus für die gewählte Abrechnungsperiode (§ 4). Für bereits bezahlte Zeit nach dem Vertragsende erstattet der Anbieter den anteiligen Betrag, auf dem Weg, auf dem er bezahlt wurde (über das Zahlungsmittel oder als Guthaben).
[Anwaltlich prüfen: Ob nach der ersten Laufzeit weiter in Abrechnungsperioden von drei oder zwölf Monaten im Voraus abgerechnet werden darf, wenn die Kündigung jederzeit mit einer Frist von einem Monat und anteiliger Erstattung möglich ist (§ 309 Nr. 9 BGB).]
Zusatzpakete können einzeln im Kundenbereich gekündigt werden, mit derselben Frist wie der Vertrag, zu dem sie gehören: zum Ende der laufenden Laufzeit, für Verbraucherinnen und Verbraucher nach Ablauf der ersten Laufzeit mit einer Frist von einem Monat. Für die Zeit bis zum Ende wird nichts erstattet; für bereits bezahlte Zeit nach dem Ende erstattet der Anbieter den anteiligen Betrag. Bis zum Ende kann die Kündigung zurückgenommen werden. Der Vertrag selbst läuft weiter.
[Anwaltlich prüfen: Die Kündigung einzelner Zusatzpakete und ihre Frist gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern (§ 309 Nr. 9 BGB).]
Gekündigt werden kann im Kundenbereich beim jeweiligen Server sowie ohne Anmeldung über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“, die auf jeder Seite unten verlinkt ist (§ 312k BGB). Die Kundin oder der Kunde erhält sofort eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
Zum Vertragsende wird die Leistung angehalten; 30 Tage danach werden der Server und die zugehörigen Daten einschließlich der beim Anbieter gespeicherten Backups gelöscht. Bis dahin kann die Kündigung im Kundenbereich zurückgenommen werden, und die Daten können nach § 6a heruntergeladen werden.
Für Domains gelten die §§ 10 und 11.
§ 6a Datenexport und Anbieterwechsel
Die Kundin oder der Kunde kann die eigenen Daten jederzeit exportieren, auch um zu einem anderen Anbieter oder auf eigene Systeme zu wechseln. Dafür stehen bereit: bei Gameservern „Alles exportieren“ auf der Seite des Servers (das Serververzeichnis als .tar.gz-Datei, jede Datenbank als .sql-Datei und die Einrichtung des Servers als goodflare-export.json mit Erklärung), außerdem SFTP, der Dateimanager und das Herunterladen von Backups; bei VPS und Containern der volle Zugriff auf das System (etwa per SSH oder SFTP), mit dem sich alle Daten übertragen lassen; beim Webhosting SFTP, der Dateimanager und das Herunterladen der Datenbanken. Die Daten werden in gängigen, maschinenlesbaren Formaten bereitgestellt: Dateien so, wie sie gespeichert sind, Datenbanken als SQL, die Einrichtung als JSON.
Daten, die sich auf diesen Wegen nicht selbst herunterladen lassen, stellt der Anbieter auf Anfrage als Export bereit, und er unterstützt den Wechsel auf Anfrage mit Auskünften zu Formaten und Einrichtung.
Nach dem Vertragsende hält der Anbieter die Daten 30 Tage zum Abruf bereit (§ 6): bei Gameservern über den Export auf der Seite des beendeten Servers, bei VPS, Containern und Websites auf Anfrage. Danach werden sie vollständig gelöscht, einschließlich der beim Anbieter gespeicherten Backups.
Für den Export und den Wechsel berechnet der Anbieter keine Entgelte. Die Kündigungsfristen nach § 6 bleiben unberührt.
[Anwaltlich prüfen: Welche Leistungen unter die Wechselregeln der EU-Datenverordnung fallen (Verordnung (EU) 2023/2854, Art. 23 bis 31), welche ihrer Angaben (Art. 25, 26) in diesen AGB stehen müssen und ob die Kündigungsfrist bei einem Wechselverlangen höchstens zwei Monate betragen darf.]
§ 7 Datensicherung
Soweit der Tarif Backups enthält (Gameserver, Webhosting), kann die Kundin oder der Kunde sie im Panel manuell und nach Zeitplan erstellen und wiederherstellen. Diese Backups liegen derzeit auf demselben Serverknoten wie der Dienst. Sie helfen bei Bedienfehlern und fehlerhaften Updates, schützen aber nicht vor einem Ausfall oder Verlust dieses Knotens oder des Standorts. Für VPS und Container erstellt der Anbieter derzeit keine Backups.
Der Anbieter sorgt mit angemessener Sorgfalt dafür, dass Backups wie eingestellt erstellt werden. Eine Zusicherung, dass jedes Backup vollständig und wiederherstellbar ist, übernimmt er nicht.
Die Kundin oder der Kunde ist dafür verantwortlich, regelmäßig eigene Sicherungskopien wichtiger Daten außerhalb der Systeme des Anbieters aufzubewahren, etwa durch Herunterladen der Backups. Das gilt, bis der Anbieter Sicherungskopien an einem zweiten Ort anbietet und diese Vertragsbestandteil sind.
Bei einem Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen von § 16 nur für den Aufwand, der zu ihrer Wiederherstellung aus einer solchen eigenen Sicherungskopie erforderlich gewesen wäre. Das gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nicht, soweit der Anbieter die Datensicherung ausdrücklich übernommen hat. [Anwaltlich prüfen: Wirksamkeit dieser Begrenzung gegenüber Verbrauchern (§ 307 BGB), solange Backups nur auf demselben Knoten liegen.]
§ 8 Besondere Bestimmungen für Webhosting
Beim Webhosting stellt der Anbieter für jede Website eine eigene, von anderen Websites getrennte Laufzeitumgebung mit den Ressourcen des Tarifs bereit. Webserver und PHP-Version wählt die Kundin oder der Kunde im Panel aus den angebotenen Varianten. Welche weiteren Funktionen enthalten sind (z. B. Datenbanken, Staging, SSH-Zugang), ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Tarifs.
Für die Website kann eine eigene Domain verbunden oder eine kostenlose Vorschauadresse des Anbieters genutzt werden. Die Vorschauadresse ist an den Vertrag gebunden und endet mit ihm; ein Anspruch auf eine bestimmte Vorschauadresse besteht nicht.
TLS-Zertifikate für verbundene Domains richtet der Anbieter automatisch ein, sobald die Domain auf die Website zeigt. Dass die DNS-Einträge richtig gesetzt sind, verantwortet die Kundin oder der Kunde, soweit die Einträge nicht über den Anbieter verwaltet werden.
E-Mail-Postfächer und einen E-Mail-Versand bietet der Anbieter nicht an. Websites versenden E-Mails über einen externen Anbieter nach Wahl der Kundin oder des Kunden. Ausgehende Verbindungen auf Port 25 können gesperrt sein.
Die Kundin oder der Kunde ist für Inhalte und eingesetzte Software verantwortlich, insbesondere für Updates von Anwendungen, Erweiterungen und Themes. Bietet der Anbieter automatische Updates an (z. B. für den WordPress-Kern) und schaltet die Kundin oder der Kunde sie ab, trägt sie oder er das Risiko veralteter Software.
Die Zugriffsprotokolle der Website verarbeitet der Anbieter im Auftrag der Kundin oder des Kunden (§ 15). Rohprotokolle werden sieben Tage gespeichert und dann gelöscht.
Gibt es Anhaltspunkte, dass eine Website kompromittiert ist (z. B. Schadcode oder eine Phishing-Seite), kann der Anbieter die Website vorübergehend sperren (§ 14). Dateien und Datenbanken bleiben dabei unverändert; die Kundin oder der Kunde kann im Kundenbereich weiter an der Website arbeiten und sie bereinigen. Ist der Grund behoben oder stellt sich ein Fehlalarm heraus, hebt der Anbieter die Sperre unverzüglich auf.
§ 9 Domains: Registrierung
Domains bietet der Anbieter an, sobald sie im Shop bestellt werden können. Er registriert und verwaltet sie über einen Registrar, derzeit die INWX GmbH, Berlin, bei der jeweils zuständigen Registrierungsstelle (Registry), etwa der DENIC eG für .de.
Der Vertrag über die Domain selbst besteht zwischen der Kundin oder dem Kunden als Domaininhaber und der Registry, bei generischen Domains (z. B. .com, .net, .org) zusätzlich mit dem Registrar. Der Anbieter beantragt die Registrierung im Namen und im Auftrag der Kundin oder des Kunden. Er wird nie selbst Inhaber einer Domain der Kundin oder des Kunden. Gegenüber der Kundin oder dem Kunden schuldet er die Beantragung, Verwaltung und Verlängerung der Domain nach diesen Bedingungen.
Für jede Domain gelten zusätzlich die Bedingungen der Registry und des Registrars, die vor der Bestellung angezeigt und von der Kundin oder dem Kunden akzeptiert werden, etwa die DENIC-Domainbedingungen und -Domainrichtlinien für .de, die Regeln von EURid für .eu und für generische Domains die Vorgaben der ICANN. Der Anbieter ist nicht von der ICANN akkreditiert. Die ICANN informiert über Rechte und Pflichten von Domaininhabern unter icann.org/resources/pages/benefits-2013-09-16-en.
Domains werden in der Reihenfolge der Anträge vergeben. Bis die Registry die Registrierung bestätigt, kann der Anbieter nicht zusichern, dass die gewünschte Domain registriert wird; die Anzeige „verfügbar“ im Shop ist eine Momentaufnahme. Kann die Domain nicht registriert werden, erstattet der Anbieter bereits gezahlte Beträge vollständig.
Die Kundin oder der Kunde versichert, dass die Domain nach ihrem oder seinem Wissen keine Rechte Dritter verletzt (z. B. Marken- oder Namensrechte) und nicht für rechtswidrige Zwecke genutzt wird.
Die Angaben zum Domaininhaber müssen vollständig und richtig sein und bei Änderungen innerhalb von sieben Tagen im Kundenbereich aktualisiert werden. Bei generischen Domains können bewusst falsche Angaben oder eine fehlende Antwort auf Rückfragen des Registrars innerhalb von fünfzehn Tagen zur Sperre oder Löschung der Domain führen. Verlangt eine Registry einen Nachweis der Inhaberdaten (z. B. die DENIC nach § 49 BSIG), leitet der Anbieter die Anfrage unverzüglich weiter; die Kundin oder der Kunde muss innerhalb der Frist der Registry antworten, sonst kann die Domain abgeschaltet und später gelöscht werden.
Bei Streitigkeiten über eine Domain (z. B. ein Dispute-Eintrag bei der DENIC oder ein UDRP-Verfahren bei generischen Domains) setzt der Anbieter die Entscheidungen der Registry, des Registrars oder der Streitbeilegungsstelle um. Während eines Verfahrens können Änderungen an der Domain und ihre Übertragung gesperrt sein.
§ 10 Domains: Preise, Laufzeit und Verlängerung
Domains werden jährlich im Voraus abgerechnet. Der Preis für die Registrierung und für jede Verlängerung ist im Shop vor der Bestellung angegeben, ebenso der Preis für die Wiederherstellung einer gelöschten Domain, soweit die Registry sie erlaubt.
Die erste Laufzeit beträgt zwölf Monate ab Registrierung. Vor jedem Ablauf erinnert der Anbieter per E-Mail, etwa einen Monat und eine Woche vorher, bei generischen Domains außerdem innerhalb von fünf Tagen nach Ablauf.
Für Unternehmer verlängert sich der Vertrag jeweils um zwölf Monate, wenn er nicht spätestens [vierzehn] Tage vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. Der Anbieter kann den Preis für künftige Verlängerungen anpassen, wenn die Registry oder der Registrar ihre Preise ändern; er teilt den neuen Preis mindestens sechs Wochen vor der Verlängerung in Textform mit, und der Unternehmer kann bis zur Verlängerung kündigen.
[Entscheidung des Inhabers: Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt eine der beiden folgenden Varianten. Beide sind mit § 309 Nr. 9 BGB vereinbar. Die nicht gewählte Variante wird vor dem Start gestrichen.]
[Variante A · unbefristet nach der ersten Laufzeit] Nach Ablauf der ersten Laufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Der Anbieter verlängert die Domain bei der Registry jeweils für ein Jahr und berechnet dieses Jahr im Voraus. Endet der Vertrag vor Ablauf des bezahlten Jahres, erstattet der Anbieter den anteiligen Preis für die bezahlte Zeit nach dem Vertragsende. [Anwaltlich prüfen: Eine Preisanpassung bei Verlängerung gegenüber Verbrauchern (§ 307 BGB); ohne wirksame Klausel bleibt es beim vereinbarten Preis.]
[Variante B · keine automatische Verlängerung] Der Vertrag endet mit Ablauf der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Verlängert die Kundin oder der Kunde die Domain vor Ablauf im Kundenbereich, entsteht ein neuer Vertrag über zwölf Monate zu dem dabei angezeigten Preis. Ohne Verlängerung wird die Domain nach Ablauf gelöscht (§ 11). [Anwaltlich prüfen: Ob eine automatische Verlängerung, die die Kundin oder der Kunde je Domain selbst einschaltet, zusätzlich angeboten werden darf.]
Gekündigt werden kann im Kundenbereich bei der jeweiligen Domain sowie ohne Anmeldung über „Verträge hier kündigen“ (§ 312k BGB).
§ 11 Domains: Providerwechsel und Vertragsende
Die Kundin oder der Kunde kann eine Domain jederzeit zu einem anderen Anbieter übertragen. Den dafür nötigen Code (AuthInfo, bei .eu der Transfercode) gibt der Anbieter auf Anforderung im Kundenbereich unverzüglich heraus, spätestens innerhalb von fünf Tagen. Er macht die Herausgabe nicht von der Bezahlung offener Rechnungen abhängig; seine Forderungen bleiben davon unberührt.
Bei .de-Domains kann die Kundin oder der Kunde stattdessen bei der DENIC einen AuthInfo2-Code anfordern, den die DENIC per Post an die Anschrift des Domaininhabers schickt.
Bei generischen Domains kann eine Übertragung innerhalb von 60 Tagen nach der Registrierung, nach einer Übertragung oder nach einem Inhaberwechsel gesperrt sein. Darauf hat der Anbieter keinen Einfluss.
Ein Inhaberwechsel ist möglich, soweit die Registry ihn erlaubt; ein Preis dafür ist im Shop angegeben.
Endet der Vertrag, ohne dass die Domain übertragen wurde, löscht der Anbieter die Domain zum Vertragsende bei der Registry. Je nach Registry kann die letzte Inhaberin oder der letzte Inhaber sie danach noch eine Zeit lang wiederherstellen lassen, bei .de innerhalb von 30 Tagen, gegen den im Shop angegebenen Preis. Danach kann jeder die Domain registrieren.
Kündigt der Anbieter den Vertrag, etwa wegen Zahlungsverzugs, löscht er .de-Domains nicht, sondern gibt sie in das TRANSIT-Verfahren der DENIC. Die Domain bleibt dann zunächst bestehen und muss bei der DENIC oder einem neuen Anbieter weitergeführt werden; die DENIC informiert den Domaininhaber darüber. Vor einer solchen Kündigung weist der Anbieter die Kundin oder den Kunden in Textform darauf hin.
§ 12 DNS-Verwaltung
Im Kundenbereich kann die Kundin oder der Kunde DNS-Einträge eigener Domains verwalten. Liegt die Domain bei Cloudflare, schreibt der Anbieter die Einträge mit einem Zugangstoken, das die Kundin oder der Kunde im eigenen Cloudflare-Konto erstellt und im Kundenbereich hinterlegt. Das Token wird verschlüsselt gespeichert und kann jederzeit entfernt werden. Bei anderen DNS-Anbietern zeigt der Anbieter die nötigen Einträge zum Übertragen und prüft, ob sie öffentlich sichtbar sind.
Die DNS-Zone bleibt beim DNS-Anbieter der Kundin oder des Kunden; dessen Bedingungen gelten. Für dessen Verfügbarkeit und für Änderungen, die dort außerhalb des Kundenbereichs vorgenommen werden, ist der Anbieter nicht verantwortlich.
Die Kundin oder der Kunde ist für die Richtigkeit der Einträge verantwortlich, auch wenn sie mit einer Vorlage des Anbieters (z. B. für einen E-Mail-Dienst oder einen Gameserver) angelegt wurden. Vorlagen geben die Angaben wieder, die der jeweilige Dienst zum Zeitpunkt ihrer Erstellung veröffentlicht hat.
§ 13 Widerrufsrecht bei Domains
Verbraucherinnen und Verbrauchern steht auch bei Domainverträgen das gesetzliche Widerrufsrecht zu (Widerrufsbelehrung unter goodflare.io/withdrawal-policy). Die Registrierung einer Domain ist eine Dienstleistung; der Ausschluss für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB), gilt dafür nicht.
Mit der Bestellung verlangt die Kundin oder der Kunde ausdrücklich, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt; ohne diese Erklärung ist eine Bestellung nicht möglich. Der Anbieter beantragt die Domain daher sofort nach Vertragsschluss.
Zugleich bestätigt die Kundin oder der Kunde, zu wissen, dass das Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter erlischt; es erlischt, sobald der Anbieter die Leistung vollständig erbracht hat (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB). Beide Erklärungen stehen im Wortlaut der Bestätigung, die vor dem Bezahlen ohne Vorauswahl abgefragt wird, und werden mit der Bestellung gespeichert.
Bis dahin bleibt der Widerruf möglich. Ein Domainvertrag ist mit der Registrierung allein noch nicht vollständig erfüllt, weil er auch das Halten und Verwalten der Domain für die Laufzeit umfasst. Widerruft die Kundin oder der Kunde nach dem verlangten Beginn, schuldet sie oder er Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung, berechnet auf Grundlage des vereinbarten Gesamtpreises (§ 357a Abs. 2 BGB). [Anwaltlich prüfen: Wie die bereits erfolgte, nicht rückgängig zu machende Registrierung beim Wertersatz zu bewerten ist.]
Nach einem Widerruf bleibt die Domain auf Wunsch der Kundin oder des Kunden bestehen und kann zu einem anderen Anbieter übertragen werden (§ 11); andernfalls wird sie gelöscht.
§ 14 Maßnahmen bei Verstößen
Verstößt die Kundin oder der Kunde gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die Nutzungsrichtlinien, kann der Anbieter nach den Nutzungsrichtlinien handeln: Hinweis mit Frist, Sperre einzelner Inhalte, Pause des betroffenen Dienstes und bei schweren oder wiederholten Verstößen Kündigung aus wichtigem Grund. Er wählt die mildeste Maßnahme, die wirkt, und handelt ohne vorherigen Hinweis nur, wenn sonst erheblicher Schaden droht.
Schränkt der Anbieter einen Dienst oder Inhalt ein, erhält die Kundin oder der Kunde eine Begründung nach Art. 17 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act, DSA) mit den Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Meldungen Dritter zu rechtswidrigen Inhalten bearbeitet der Anbieter nach Art. 16 DSA (goodflare.io/report-content).
Für die Dauer einer berechtigten Sperre bleibt die Vergütungspflicht bestehen. War eine Sperre unberechtigt, schreibt der Anbieter die Zeit gut.
§ 15 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Wie der Anbieter personenbezogene Daten der Kundin oder des Kunden verarbeitet, beschreibt die Datenschutzerklärung.
Verarbeitet die Kundin oder der Kunde auf den Leistungen personenbezogene Daten als Verantwortlicher (z. B. Daten von Spielern oder von Besuchern einer Website), verarbeitet der Anbieter sie in ihrem oder seinem Auftrag nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO, goodflare.io/dpa).
§ 16 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung vertraut werden darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für Datenverluste gilt ergänzend § 7. Für Entscheidungen von Registries und für Dienste Dritter, die die Kundin oder der Kunde selbst beauftragt (z. B. ein eigenes Cloudflare-Konto), haftet der Anbieter nicht; seine Haftung für eigenes Verschulden bei Beantragung, Verwaltung und Verlängerung bleibt unberührt.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 17 Änderungen dieser Bedingungen
Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht die Kundin oder der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs besteht ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens.
Änderungen, die die Hauptleistungen oder das Verhältnis von Leistung und Preis wesentlich betreffen, werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kundin oder des Kunden wirksam.
§ 18 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Ist die Kundin oder der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Schreiben Sie uns, wir helfen Ihnen gern persönlich weiter.